Heftige Diskussionen um eine eigentlich uralte Trikot-Regel

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Eigentlich sollte im nationalen MTB-Sport am 1. Januar 2016 eine Regel in Kraft treten, die im April diesen Jahres erst mal ausgesetzt worden war. Es geht um Trikots, die Lizenzfahrer in den Wettbewerben tragen dürfen, die beim BDR oder seinen Landesverbänden angemeldet sind. Mittendrin in den heftigen Diskussionen ist auch noch BDR MTB-Koordinator Fabian Waldenmaier zurückgetreten. Starten wir mal den Versuch, das den Gegenstand der Emotionen und seine Geschichte in groben Zügen aufzudröseln.

 

Regel verabschiedet. Regel ausgesetzt. Regel droht in Kraft zu treten, die Regel teilweise weiter ausgesetzt. Mountainbike-Koordinator zurückgetreten. Verwirrend, was sich derzeit im MTB-Sport abspielt. Betroffen zeigt sich auf Facebook und im Forum bei den Kollegen von mtb-news.de vor allem die Gravity-Szene, aber nicht nur.

 

Um was geht’s eigentlich?

Gegenstand der Aufregung ist die Ziffer 4.3.1 in den Wettkampf-Bestimmungen Mountainbike (WB MTB) in den Regularien des BDR. Dort geht es um Bekleidung/Allgemeine Bestimmungen und in der ominösen Ziffer 3 um Trikots.

Da heißt es folgendermaßen: Bei MTB Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbands-Kalenders dürfen nur genehmigte Trikots getragen werden.

Die Genehmigung für nationale MTB-Teams erteilt der BDR. Vereinstrikots müssen vom zuständigen Landesverband genehmigt werden. Das Ganze gilt nur für Lizenzfahrer.

Klingt erst mal nicht spektakulär und Gleiches gilt in allen anderen Radsport-Disziplinen – gefühlt – schon seit Jahrhunderten. Nur: Mountainbike hat eine vergleichsweise junge und spezielle Geschichte.

Seitdem sich der MTB-Sport 1990 unter das Dach des Radsport-Verbands begab, wurde keine Bestimmung über zu genehmigende Trikots, respektive Werbung auf der Rennbekleidung angewandt. Das war der besonderen Entwicklung des Sports abseits von Vereinen, aber auch dem Status als Individual-Disziplin geschuldet. Fast 25 Jahre lang waren Mountainbiker davon also nicht berührt, obwohl sie Bestimmung eigentlich für ALLE Disziplinen galt.

 

Wie kam es zur Kehrtwende?

Die ursprüngliche Initiative, die bereits bestehende Regel zu konkretisieren, so berichtet Dieter Pfänder, ehrenamtlicher BDR-Beauftragter für die Cross-Country-Disziplinen, kam von einer anderen Offroad-Disziplin: Aus dem Cyclo-Cross. Von dort kam der Impuls und Mountainbiken sollte dann gleich mitgeregelt werden. In welcher chronologischen Reihenfolge sich das entwickelte, weiß Pfänder auch nicht mehr sicher zu sagen. Aber, so Pfänder, es gab auch Vereine, die mit Cross-Country beschäftigt sind, die eine entsprechende Regel forderten.

Und zwar aus folgendem Grund: Biker, die in der Nachwuchs-Arbeit eines Vereins groß wurden, kamen bei einem Team unter und streiften sich fortan dessen Trikot über. Der Verein, respektive seine Sponsoren, hat das Nachsehen. Dabei ging und geht es nicht um Sportler, die Leistungssport betreiben oder gar ins Profi-Lager wechseln, sondern um welche, die in einem Team vielleicht ein wenig Material-Sponsoring bekommen. Und dann möglicherweise sogar mitten im Jahr plötzlich ein anderes Trikot fahren. Das alles liegt schon ein gutes Jahr zurück.

 

Wie fand das Anliegen den Weg in die WB MTB?

Es wurde ein Antrag (analog zu Cyclo-Cross) an die Bundes-Hauptversammlung des BDR (BHV) formuliert. Der wurde zur Prüfung an die zuständigen Koordinatoren geschickt. Die fachlich versierten Leute sollen den Antrag mit ihren Kommentaren oder Änderungswünschen versehen. Laut Falk Putzke, Referent für Leistungssport beim BDR, ist es das übliche Prozedere. Einwände: Fehlanzeige.

Bei der BHV tritt eine Antragskommission zusammen, die sich die Anträge noch mal vornimmt. BDR MTB-Koordinator Fabian Waldenmaier war nicht vor Ort, Änderungswünsche oder Kommentare gab es am 28. März in Schwerin laut Falk Putzke keine. Die Einführung der Regel über die Genehmigung von Trikots wurde von der BHV verabschiedet, in der es zwar eine Aussprache über solche Anträge gibt, aber kaum Delegierte, die sich mit solcher Materie auskennen.

 

Warum wurde die Regel dann gleich wieder ausgesetzt?

Rasch stellte man fest, dass es in der bereits laufenden Saison nicht mehr möglich sein würde, die Regel anzuwenden. Längst hatten Teams, Vereine, Sponsoren ihre Trikots gefertigt. Folglich wurde die Regel mit einer Amtlichen Mitteilung vom 21. April für das Jahr 2015 ausgesetzt. Jedoch nur bis zum 31.12. 2015, so dass mit dem 1.1. 2016 die Regel in Kraft tritt.

 

Und warum gibt es die turbulenten Diskussionen erst jetzt?

Wurde das Aussetzen als Aufheben interpretiert? Hat man’s in der Hitze des Gefechts übersehen? Fiel das erst auf, als man begann die Trikots zu designen und anzufertigen? Schwer zu sagen. Jedenfalls begann es erst vor rund zwei Wochen zu rumoren. Vor allem aus der Gravity-Szene flatterten Emails in die BDR-Zentrale und ins Postfach von Fabian Waldenmaier, der sich schwerpunktmäßig um diesen Bereich kümmert. Aber auch Dieter Pfänder bekam Post, als die Lawine mal losgetreten war. Im Ton nicht immer sachlich, nicht immer sachdienlich.

 

Ist Fabian Waldenmaier wegen der Trikot-Regel zurückgetreten?

Eher nein. Der Rücktritt des übergeordneten MTB-Koordinators, Anfang vergangener Woche, hat mit den aktuellen Diskussionen, respektive dieser – auch von ihm ungeliebten – Regel wohl wenig bis sehr wenig zu tun. Aber öffentlich äußern will sich der Oberschwabe zu den Umständen seines Rücktritts erst zu gegebener Zeit, vermutlich nicht mehr vor Weihnachten.

 

Was sagt die Amtliche Bekanntmachung des BDR vom 14. Dezember?

Sie sagt, dass die Regel für den Cross-Country-Bereich am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Für „alle weiteren Bereiche“, also für die Gravity-Disziplinen, wird sie bis zur Sitzung des Bundes-Hauptausschusses (BHA) am 9. April 2016 „zur Überprüfung“ weiter ausgesetzt. Dort soll ein neuer Antrag eingebracht werden.

„Das war die Reaktion auf die ganzen Beschwerden“, erklärt Dieter Pfänder. „Das hatte man so nicht erwartet, zumal die Geschichte ja schon seit acht Monaten in der Welt war. Aber so konnte man das nicht einfach durchziehen.“ Jetzt müsse man sich, so Falk Putzke, „mit den Fachleuten und Landesverbänden intensiv Gedanken machen, wie man das im Sinne des Sports umsetzen könnte.

 

Warum wird die Regel für die Cross-Country-Disziplinen dennoch angewandt?

„Im Cross-Country läuft das zu 80 bis 90 Prozent sowieso schon nach dieser Regel. Es geht auch darum, die BDR Teams und die Vereine zu stärken“, erklärt Pfänder. Ohne, dass es sie bisher überhaupt gab. Weil sie einer gewissen Logik entsprach. Im Gegensatz zum Downhill-Segment entwickelt sich die olympische Disziplin inzwischen hauptsächlich aus den Vereinen heraus. Entweder wird der Nachwuchs in (Rad-)Sport-Vereinen mit MTB-Abteilung oder aus extra MTB-Clubs rekrutiert. Und die vor drei Jahren eingeführten MTB-Teams decken die ambitionierteren Sportler ab. Von den oben angeführten Konstellationen mal abgesehen. Ob es allerdings sinnvoll war, für einen Teil die Regel anzuwenden und für den anderen erst mal nicht, das bleibt eine berechtigte Frage.

 

Also: Erst mal keine Probleme im Cross-Country?

Doch! Es gibt trotzdem noch einzelne Sportler, die einen eigenen Weg gegangen sind. Einem Verein haben sie sich vielleicht nur angeschlossen, weil sie einen brauchen, um eine Lizenz zu lösen. Für die wird’s schwierig, zumal wenn der Verein keine entsprechende Unterstützung liefert. Wie viel an der Zahl? Keiner weiß das. Da bliebe eigentlich nur der Vereinswechsel zu einem Club, der entsprechende Strukturen anbietet. Was vielleicht aber auch kein Fehler wäre?

Im Marathon-Bereich dürfte da noch eine größere Anzahl an Bikern ohne Anbindung an Team oder Verein flottieren. Vertreibt man die in den Hobby-Bereich? Bei einigen sicher möglich. Wie viel Leute das sind? Weiß auch keiner!

Es gibt auch Gruppierungen, die sich seit Jahren selbst organisieren, gewissermaßen als Team. Allerdings ohne die Formation beim BDR als Team anzumelden. Weil man sich die 250 Euro sparen will. Oder weil man vielleicht nicht die nötige Mindestzahl an (Lizenz-)Fahrern aufweist (3). Womit man bei einem weiteren, leidigen, Thema wäre.

 

Wofür braucht’s registrierte MTB-Teams innerhalb des BDR?

Die Einführung war eine Initiative von Waldenmaiers Vorgänger Georg Schmitz. Die Idee war den Sport auch unterhalb der Profi-Teams zu strukturieren, ein Stück weit zu professionalisieren und (rechtlich) abzusichern (siehe auch ganz unten: Welche Rolle spielt der BDR?). Gleichzeitig wollte man für den Informations-Fluß Ansprechpartner haben.

Streitpunkt ist auch die Gebühr von 250 Euro im Jahr. Die begründet sich einerseits aus dem Verwaltungs-Aufwand, der dadurch entsteht. Allerdings hatte sich Schmitz damals noch weitere Gegenleistungen gedacht. Zum Beispiel eine entsprechende Darstellung auf einer BDR-Website. Oder auch den Informations-Fluss zu verbessern. Da gibt es Nachhol-Bedarf. Was Dieter Pfänder durchaus ein Dorn im Auge ist und was er unbedingt so bald wie möglich beheben will.

Aber zurück zum Thema Trikot-, respektive Werbe-Regel:

 

Warum wurde die Ziffer 3 für den Gravity-Bereich ausgesetzt?

Das was oben für plus, minus zehn Prozent der Cross-Country-Sportler gesagt wird, das trifft auf einen weitaus größeren, wohl den überwiegenden Teil der Gravity-Szene zu. Es gibt weitaus weniger Vereine, die aktive Nachwuchs-Arbeit in der Downhill-Branche betreiben und daher ein Recht hätten, dass man ihre Trikots mit ihren Sponsoren trägt. Von einem richtigen Downhill-Trikot ganz zu schweigen. Auch entsprechend organisierte Teams sind seltener als im XC-Sport.

Viel, viel mehr ist der nicht gerade billige Sport über einzelne kleine und kleinste Sponsoren organisiert. Folglich gerät das ganze Gebilde ins Wanken, wenn man den Athleten die Chance nimmt, sich so zu organisieren und zu finanzieren.

Eine alternative Regelung scheint im Interesse des Sports also unbedingt notwendig.

 

Warum gibt es  die Bestimmung überhaupt?

Regulierungswut, lautet der Vorwurf von vielen Kommentatoren. Gibt es in Deutschland allenthalben – Binsenweisheit. Aber fällt die Ziffer 4.3.1 auch darunter? Oder fällt sie eher in die Rubrik Regulierungsnotwendigkeit, wie sie halt auch gegeben ist, wenn ein Sport, ein Verband organisiert werden soll.

Beim BDR zählt man jedenfalls ein paar Aspekte auf, die das Zweite nahelegen. Dazu muss man etwas Grundsätzlicher werden:

Wenn ein Sportler eines Vereins an einem Radsport-Wettkampf teilnimmt, ohne unter dem Vereinsnahmen starten und ohne die Vereinskleidung zu tragen, nimmt man an, dass es sich um „professionelles Sporttreiben“ handelt.

 

Wer ist „man“, wer nimmt das an?

Zum Beispiel Versicherer, das Finanzamt und auch das Gewerbeamt.

Voraussetzung für das Versichert-Sein über den Verein, ist die satzungsgemäße Aktivität. Weil diese Satzung den Verein auf Wettkampf- und damit auch Sicherheits-Bestimmungen festschreibt und damit für den Versicherer das Risiko erst abschätzbar macht.

Startet eine Sportlerin oder ein Sportler also nicht in Vereinsklamotten und taucht in der Ergebnisliste als für den Verein startend auf, kommt man im Schadensfall gegenüber der Versicherung in Erklärungsnöte (ist übrigens in der Praxis nach einem Downhill-Rennen schon so passiert). Es sei denn sie oder er fährt für ein offizielles, bei der UCI oder dem BDR registriertes Team. Oder hat sich selbst versichert.

 

Ähnlich verhält es sich mit den Finanzbehörden. Bei Werbung auf einem eigenen Trikot wird das als Sponsoring gewertet. Das Finanzamt kann das als Einkommen des Sportlers werten. Das heißt der Biker wird gegebenenfalls steuerpflichtig. Auf dem Vereins-Trikot ist das anders. Der Club kann seine Steuervorteile geltend machen, wenn die Werbung auf dem Vereinstrikot steht.

Prinzipiell fallen Aktivitäten, wie auch immer bezahlter Sportler in den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb. Was auch Veranstalter betrifft, wenn an ihren Wettbewerben bezahlte Sportler teilnehmen.

 

Welche Rolle spielt dabei der BDR?

Als gemeinnütziger Dachverband muss er sicherstellen, dass alle seine Mitglieder – das sind in erster Linie die Vereine – kostengünstig Sport treiben können. Durch das satzungsgemäße Sporttreiben (siehe oben) wird das zum „förderungswürdigen, gemeinnützigen und im Risiko abschätzbaren Sport“, heißt es seitens des BDR. Sichtbar und in oben genannten Zusammenhängen nachvollziehbar wird das durch Tragen von Vereinskleidung.

Das ist übrigens, unabhängig vom deutschen Steuer- und Versicherungs-Recht auch im UCI-Reglement festgehalten. Und damit bindend, um an UCI-Wettbewerben teilzunehmen.

Teams stellen eine Erweiterung der Vereinsstruktur dar. In dem Moment, in dem sie sich beim BDR registrieren, erkennen sie das (BDR-)satzungsgemäße Sporttreiben als für sie bindend an. Und der Verein muss ein entsprechende Freigabe erteilen. Die UCI-Teams verpflichten sich bei der UCI.

 

Und was bleibt unter dem Strich?

Kann man sich unter Berücksichtigung all dieser Aspekte (und eventuell weiterer) eine Meinung bilden.

Die besonderen Merkmale des MTB-Sports, der sich auch in seinen Ausprägungen vielleicht rasanter verändert als alle anderen Radsport-Disziplinen, haben auch zu einer Ausnahme-Stellung geführt. Ein gewisser „Wildwuchs“ gehört zu dieser Disziplin, gehört für nicht wenige ein bisschen auch zum Selbstverständnis.

Und er hat wiederum zu Gewohnheiten und Strukturen geführt, die teilweise ein buntes Leben ermöglichen, aber im Zweifelsfall auch problematisch werden können. Weil sie von Regeln und Gesetzen nicht mehr abgedeckt sind.

Will man den „Wildwuchs“ zurückschneiden, tut’s logischerweise irgendwo weh.

Auf dem Weg zur Inkraftsetzung der Ziffer 4.3.1 hat es sicherlich Versäumnisse gegeben, die jetzt zum lauten, öffentlichen Aufschrei geführt haben.

Immerhin: der Verband hat sich flexibel gezeigt und rollt das Thema für den Gravity-Bereich noch mal neu auf. Es wirkt zwar wie einmal Hü und dann wieder Hott, aber vielleicht ist eine späte Korrektur besser als ein Durchziehen um jeden Preis.

Jetzt geht’s vor allem darum mit vereinten Kräften eine angemessene Lösung zu finden, damit der Sport-Betrieb auch im Gravity-Bereich gesichert bleibt.

 

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