Lex Käß bei Olympia 2016: Lücke im Regelwerk (fast) geschlossen
In die Qualifikations-Kriterien für das olympische Mountainbike-Rennen in Rio de Janeiro 2016 haben das Internationale Olympische Komitee IOC und der Radsport-Weltverband UCI eine Hürde für Bahnfahrer und Sportler aus anderen Radsport-Disziplinen eingebaut. Zudem wurde Veranstalterland mit einem sicheren Quotenplatz beglückt
Die Aufregung war groß im Sommer 2012, als der Bund Deutscher Radfahrer den Bahnsprinter Robert Förstemann zur Nominierung für das Olympische Cross-Country-Rennen vorschlug und nicht Jochen Käß, der die Kriterien zwar nicht erfüllt hatte, aber unter der Rubrik Härtefälle doch hätte nominiert werden können.
Förstemann trat dann auch, wie erwartet, nicht zum MTB-Rennen an.
Beim BDR begründete man die Entscheidung mit der Unsicherheit, ob man Käß vom Deutschen Olympischen Sportbund nominiert bekommen würde und der gleichzeitigen Medaillenchance von Förstemann.
Die Niederländer nutzten vor zwei Jahren ebenfalls diese Lücke im Regelwerk. Dass das nicht im Sinne der Olympier und auch nicht im Sinne der UCI war, daran bestand kein Zweifel.
Für die kommenden Olympischen Spiele haben die Verantwortlichen deshalb eine „Lex Käß“ ersonnen. Die schließt eine (Radsport-) Disziplinen übergreifenden Einsatz zwar nicht aus, aber sie knüpft eine Bedingung daran, die einen kurzfristigen Missbrauch ausschließt.
Zehn Punkte müssen sein
Die Mindestvoraussetzung, um im Mountainbike an den Olympischen Spielen teilnehmen und damit dafür nominiert werden zu können, sind zehn Weltranglistenpunkte. Die müssen im Olympischen Qualifikations-Zeitraum für die Quoten-Plätze der Nationen eingefahren worden sein. Also müssen entweder zehn Punkte am 25. Mai 2015 oder zehn Punkte am 25. Mai 2016 für den entsprechenden Athleten in der Weltrangliste stehen.
So wie das Weltranglisten-System aktuell beschaffen ist, könnte ein Bahnsprinter oder ein Rad-Sportler aus anderen Disziplinen unter gewissen Umständen schon zu diesen Punkten kommen, aber der Athlet müsste das längerfristig planen.
Vermutlich wird die Regelung aber in der Praxis einen möglichen Missbrauch tatsächlich so gut wie ausschließen.
Gleichzeitig lässt sie die Tür offen für Sportlerinnen und Sportler, die tatsächlich mehrere Disziplinen können und sich teilweise auch darin bewegen. Man denke zum Beispiel an Marianne Vos. Die Liv-Fahrerin wird sich vermutlich auch auf regulärem Weg für Olympia qualifizieren, aber es diese Türe bleibt den notwendigen Spalt offen.
Umgedreht sind ja auch immer mal wieder Mountainbiker kleinerer Nationen auf der Straße eingesetzt worden.
Startplatz-Umverteilung zugunsten von Brasilien
Eine andere Regel-Änderung für 2016 ist das Zugeständnis an das Veranstalterland. Brasilien erhält einen Startplatz garantiert, sofern es sich nicht ohnehin anderweitig qualifiziert. Das war bisher nicht so und bedeutet, dass erst mal nur bis Rang 23 (Herren) und Rang 17 (Damen) im Nationenranking Startplätze an die nationalen Verbände verteilt werden. Bisher waren das Rang 24 und Rang 18.
Brasilien hatte 2012 zwar bei den Herren einen Quotenplatz errungen, nicht aber bei den Damen.
Der Qualifikations-Zeitraum für die Quoten-Plätze der nationalen Verbände beginnt am 25. Mai, geht bis zum 24. Mai 2015 und dann wieder vom 25. Mai 2015 bis 24. Mai 2016. Die Punkte der beiden Ranglisten werden addiert. Der Weltcup in Nove Mesto ist also das erste Weltcup-Rennen, das für das Olympia-Nationenranking Punkte bringt.
Bei den Herren bringen die ersten fünf Positionen drei Startplätze, von sechs bis 13 gibt es zwei und dann nur noch einen. Bei den Damen sind maximal zwei Plätze möglich (bis Rang acht).