Ein Dopingfall und eine einfache Rechnung

Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen eine 26-Jährige Bikerin

Das Bike-Magazin berichtet von einer Stellungnahme der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einem Dopingfall einer deutschen Mountainbikerin, die Badische Zeitung ebenso, der Journalist Ralf Meutgens hat im Deutschland-Radio vor einigen Wochen gleichfalls berichtet. Weil der Name aus rechtlichen Gründen nie genannt wird, es aber einfach ist die Person zu identifizieren, ist eine ansatzweise schon bizarre Situation entstanden.

 

Weil es dafür keine offizielle Bestätigung gibt und weil man im seriösen Journalismus immer eine Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen und Informationsinteresse der Öffentlichkeit vornimmt. Bis ein Urteil vorliegt sowieso. Für die Staatsanwaltschaft bleibt der Name bis zu einer möglichen Verurteilung tabu, heißt es im Bericht der Badischen Zeitung.

Ralf Meutgens ein Autor, dem es nicht um Hexenjagd-ähnliches Vorpreschen gegenüber den Sportlern geht, sondern viel mehr um die Notwendigkeit von engagierter Prävention und um Kritik am System, das Doping schützt oder gar hervorbringt. (So wie es sich jetzt auch in der Causa Seefeld/Erfurt ablesen lässt.)

Das unterstreicht der letzte Absatz, in dem Meutgens schreibt: „Es liegt beim BDR, diesen Fall adäquat aufzuarbeiten, entsprechende Lehren aus dem Verhalten der Athletin für die Dopingprävention zu ziehen und auch seiner Fürsorgepflicht nachkommen.“ Es gebe viele Beispiele, in denen Sportler nach einem Dopingvergehen abgestürzt seien, bis hin zum frühen Tod.

Infusionen im Ausland

In der Mountainbike-Szene kann man Eins-zu-Eins natürlich zusammen zählen – so viele erfolgreiche, jetzt 26-jährige Mountainbikerinnen vom Hochrhein, wie es in den Äußerungen der Staatsanwaltschaft heißt, gibt es in Deutschland ja nicht. Und wenn sie dann noch Sportsoldatin war schon gleich gar nicht. Da es gleichzeitig eine Sportlerin gibt, die vergangenes Jahr plötzlich von der sportlichen Bildfläche verschwand, lässt sich eine einfache Rechnung aufmachen; im Forum von mtb-news.de wurde die auch schon aufgemacht.

Testosteron als die mutmaßlich benutzte verbotene Substanz kursierte schon länger. Nach Informationen von acrossthecountry.net bei einer Trainings-Kontrolle durch die Nationale Antidoping-Agentur (NADA). Weshalb nach deutscher Auslegung des Persönlichkeitsrechts die positive Probe von der NADA (der BDR hat das Ergebnismanagement an die NADA übertragen) auch nie veröffentlicht wurde.

Meutgens erfuhr von der Staatsanwaltschaft von möglichen verbotenen Infusionen, die im Zeitraum von 2016 bis 2018 im Ausland vorgenommen wurden. Gegenüber dem Bike-Magazin schreibt die Freiburger Staatsanwaltschaft jetzt von einer verbotenen Methode und in Klammern: Ozon-Therapie.

Bei der Ozon-Therapie lässt man sich Blut entnehmen, das dann mit einem Ozon-Sauerstoff-Gemisch angereichert und später zurück in die Venen gespritzt wird. Die Methode gilt als Blutdoping, die Welt-Antidopingagentur hat sie 2011 verboten.

„Systematik erkennbar“

Diese Ermittlungen, die schon bei einem Medikamenten-Missbrauch à la Testosteron einsetzen und meist eine Hausdurchsuchung zur Folge haben, sind auch eine Erklärung dafür, warum es mit dem Urteil so lange dauert. So lange nachgeforscht wird, könnte jegliche Information der Öffentlichkeit die Ermittlungen stören. Das ist im Übrigen in jedem anderen Ermittlungsfall genauso. Von Vertuschung, wie da mancher einer raunt, kann da keine Rede sein.

Die Staatsanwaltschaft geht natürlich der Frage nach: woher kommt der Stoff, wer handelt damit und auf welchen Wegen.

Und wenn sich dann auch noch herausstellt, dass die Sportlerin im Ausland verbotene Methoden angewandt hat und eine gewisse „Systematik“ dahinter zu erkennen ist, dann zieht die Tragweite des Falles noch größere Kreise.

In den nächsten Wochen könnte sich was tun

Dass ein Fall so lange schwelt, das ist für alle, die direkt und indirekt betroffen sind, natürlich schwer auszuhalten. Kolleginnen und Kollegen in der Nationalmannschaft haben teilweise Wut im Bauch, am meisten jene, denen die dopende Konkurrentin eine Olympiateilnahme verwehrt hat. Bundestrainer Peter Schaupp muss sich derweil auf die Zunge beißen, wie auch Olympia-Stützpunktleiter Hans-Ulrich Wiedmann.

Immerhin, in den nächsten Wochen könnte sich was tun. Dann wird die Staatsanwaltschaft Freiburg „vermutlich“ entscheiden ob sie Anklage erhebt.

Im Übrigen kann es für einen überführten Sportler, eine Sportlerin ziemlich teuer werden. In Sporthilfe-Verträgen ist geregelt, dass bis zu zwei Jahre an Fördergeldern zurückgezahlt werden muss. War der Athlet ein Sportsoldat, könnte auch die Bundeswehr Geld zurückfordern. Schließlich sind das Steuer-Mittel.

Auch Teams haben einen entsprechenden Passus in ihren Verträgen. Dazu könnte bei Medikamentenmissbrauch, etc. noch eine Geldstrafe kommen. Das kann sich auch bei den vergleichsweise Gering-Verdienerinnen im MTB-Sport durchaus zu einer sechsstelligen Summe addieren.

Das könnte auch ein Grund sein als Athlet alle Rechtsmittel auszuschöpfen und keineswegs zu gestehen. Was den Fortgang der Sache auch nicht beschleunigt.

 

 

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