Helen Grobert: Prozessauftakt in Waldshut-Tingen
Nachdem die frühere deutsche Top-Mountainbikerin im Frühjahr schon wegen Dopings sportrechtlich zu vier Jahren Sperre verurteilt worden war, muss sie sich nun strafrechtlich verantworten
Helen Grobert sitzt Dienstag, den 30. September 2020, im Gerichtssaal 25 des Amtsgerichts Waldshut-Tingen. Sie wird an diesem Tag keine Angaben zur Sache machen. Der mittlerweile 28-jährigen ehemaligen Deutschen Cross-Country-Meisterin, die bis zum Frühjahr 2018 für das Cannondale Factory Racing Team unterwegs war, wird der Prozess gemacht. Von der Staatsanwaltschaft muss sie sich vorhalten lassen, in 21 Fällen gegen das Antidoping-Gesetz verstoßen zu haben. Dazu wird ihr die Verwendung von Dopingmitteln, der Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge und die mehrfache Anwendung von verbotenen Verfahren wie Infusionen und Ozon Therapie seit 2016 zur Last gelegt.
Einstellung des Verfahrens?
Zunächst sieht es so aus, als könne der Prozess schnell beendet werden: die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro steht im Raum. Denn gerade die strafrechtlich besonders relevanten „Verbotenen Verfahren“ haben nicht in Deutschland stattgefunden, sondern durch einen Arzt in der Schweiz: und damit wäre deutsches Recht nur anwendbar, wenn die Straftat auch in der Schweiz strafbar wäre. Ist sie aber nach Auffassung der Verteidigung nicht.
Wehrstrafgesetz anwendbar?
Doch der Freiburger Staatsanwaltschaft Stefan Fuchs bringt noch einen zweiten Aspekt ein: Helen Grobert war zur der Zeit, in der sie verbotenen Verfahren angewandt haben soll, Sportsoldatin. Deswegen könnte nicht nur das Antidopinggesetz, sondern auch das Wehrstrafgesetz herangezogen werden. Denn nach dem Wehrstrafgesetz können in Deutschland strafbare Taten bei Soldaten unabhängig vom Tatort verfolgt werden.
Juristisches Geplänkel
Als man sich nicht auf eine Einstellung des Verfahrens einigen konnte, verliert sich die Verhandlung in juristischem Geplänkel. Letztlich gibt den Ausschlag, dass eine Stellungnahme der deutschen Antidoping-Agentur NADA der Verteidigung zu spät vorgelegt wurde und auch der besagte in der Schweiz praktizierende Arzt nicht als Zeuge geladen worden war.
Vertagung
Deswegen vertagt der Vorsitzende Richter Rafal Kaia noch vor Eintritt in die Beweisaufnahme die Verhandlung auf 2. Dezember, zur Sicherheit wurde auch bereits ein weiterer Zusatztermin am 09. Dezember festgesetzt.
Historie:
Mit Informationen von Ralf Schäuble / EGO-Promotion