Doping: Mark Schmidt zu 4 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt

Dazu kommen für den Erfurt Arzt, der die österreichische Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner zu WM-Silber spritzte, noch eine sechsstellige Geldstrafe und ein befristetes Berufsverbot

Ärzte helfen. Manchmal auch zu Medaillen. Und manchmal auch mit verbotenen Methoden und Mitteln. So handelte auch der Erfurter Arzt Mark Schmidt. In dem als „Operation Aderlass“ bekannt geworden Schlag gegen die Dopingszene Anfang 2019 flog sein Tun auf. Jetzt hat ihn das Landgericht München II zu einer empfindlichen Haftstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt, dazu muss er noch 158.000 Euro Geldstrafe bezahlen und darf drei Jahre lang nicht mehr als Arzt tätig werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten.

Dieser Urteilsspruch ist der erste in Deutschland, der nach dem Antidoping-Gesetz von 2015 gegen Spitzensportler und deren Umfeld ergangen ist. Bisher waren die Verurteilten hauptsächlich in der Bodybuilding-Szene zu finden, aber nicht im Leistungssport. Mit dem Urteil schrieb die Vorsitzende Richterin Marion Tischler wohl Rechtsgeschichte.

Bis zuletzt behaupte Schmidt, dass er den Sportlern helfen wollte. Damit sie nicht ohne ärztliche Kontrolle und Aufsicht dopen müssten, wie er es ausdrückte. Geld sei bei ihm nie im Mittelpunkt gestanden. Dann dürfte es ihn auch kaum weiter belasten, dass der Staat den Gewinn von 158.000 Euro, den Schmidt laut Oberstaatsanwalt Kai Gräber in den Jahren aus seiner Doping-Unterstützung angehäuft hatte, jetzt wieder abschöpfte.

Die Staatsanwaltschaft München als Schwerpunkt Staatsanwaltschaft für Doping hatte fünfeinhalb Jahre Haft für Schmidt gefordert, die Verteidigung nur drei. Als Begründung führten die Verteidiger unter anderem an, dass Doping fester Bestandteil des Hochleistungssports sei. Ihr Mandant habe den Athleten daher nur geholfen. So hatte sich im November auch Christina Kollmann-Forstner vor Gericht geäußert. Sinngemäß: das hätten ja alle gemacht.

Für die Nationale Anti-Doping-Agentur sei das Urteil „ein Meilenstein“ mit Signalwirkung sagte die Nada-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann gegenüber der dpa. Erstmalig sei ein im Leistungssport tätiger Arzt und seine Unterstützer nach dem Anti-Doping-Gesetz zu einer teilweise empfindlichen Freiheitsstrafe und einem Berufsverbot verurteilt worden. Systematisches Doping im Leistungssport sei kein Kavaliersdelikt. „Es ist wichtig zu sehen, dass das Anti-Doping-Gesetz greift.“

Auch DOSB-Präsident Alfons Hörmann stieß ins gleiche Horn: „Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet. Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren.“ Und er ergänzte: „Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen und diese künftig an manchen Stellen prägen.“

acrossthecountry.net hat bereits mehrfach über den Fall Kollmann-Forstner und die Operation Aderlass berichtet:
19.11.2020: Operation Aderlass: Christina Kollmann-Forstner tritt nach
31.05.2019: Dopingfall Kollmann-Forstner: Texpa-Simplon erklärt Hergang
17.04.2019: Christina Kollmann-Forstner: Feuer nicht mehr gefunden
15.09.2018: Marathon-WM Auronzo: Langvad verteidigt Titel souverän

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